Falls es Fragen zur Zusammenarbeit gibt:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Schriftverkehr zwischen Kund:in (Auftraggeber:in) und Jil Aimée Bayer (Auftragnehmerin). Der/Die Auftraggeber:in erkennt die AGB mit der Auftragserteilung an; sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber:in werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

 

 

§ 2 Auftragserteilung

 

1.

 

Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein Angebot der Auftragnehmerin. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.

 

2.

 

Das Angebot enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat, Texterstellung u. a.), den Umfang, eine Zeitvereinbarung, die Preisberechnung sowie den voraussichtlichen Gesamtpreis. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, handelt es sich dabei immer um eine redaktionsübliche Normseite à 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten, sofern nicht anders vereinbart. Alle Preise gelten ausschließlich für Korrektur und Lektorat in elektronischer Form, das heißt mittels der Überarbeiten-Funktion von Microsoft Word oder Papyrus direkt im Dokument und mit für den/die Auftraggeber:in nachvollziehbaren Korrekturen sowie ein Tiefenfeedback. Verlangt der/die Auftraggeber:in die Korrektur in einer PDF-Datei oder in Papierform, ist dies im Vorfeld der Auftragserteilung explizit anzugeben und ggf. wird ein zusätzliches Honorar vereinbart.

 

3.

 

Änderungen des Auftrags sind gesondert zu vereinbaren. Der ursprüngliche Kostenvoranschlag sowie die ehemals geplante Lieferfrist werden gegebenenfalls entsprechend geändert.

 

4.

 

Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den/die Auftraggeber:in bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung von der Auftragnehmerin bei der Vertragspartei vorliegt. Dem gleichzusetzen ist die Zusendung der zu bearbeitenden Datei nach Absprache.

 

5.

 

Der/Die Auftraggeber:in kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

 

6.

 

Die Auftragnehmerin behält sich vor, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen.

 

 

§ 3 Bearbeitung

 

1.

 

Die Bearbeitung erfolgt gemäß den im Auftrag getroffenen Vereinbarungen und wird grundsätzlich schnellstmöglich vorgenommen. Die zu bearbeitenden Texte und/oder die zur Bearbeitung notwendigen Materialien sind von dem/der Auftraggeber:in auf Papier und/oder digital so vorzulegen, dass die zeitliche Einhaltung des Vertrages gewährleistet ist.

 

2.

 

Wenn nicht anders vereinbart, werden die Korrekturen bei Word-Dokumenten direkt in der Datei durchgeführt. Korrekturen in Papiervorlagen werden von der Auftragnehmerin entsprechend den gängigen Korrekturzeichen-Regelungen ausgeführt.

 

3.

 

Grundlage der Korrekturen ist die jeweils aktuellste Ausgabe des Rechtschreib-DUDEN. Wünscht der/die Auftraggeber:in die Korrektur nach alter Rechtschreibung, muss dies der Auftragnehmerin bei Auftragserteilung mitgeteilt werden. Sofern der/die Auftraggeber:in die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss die Auftragnehmerin darüber informiert und ihr gleichzeitig die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden; das gilt ebenso für Sprachvarianten und besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen.

 

4.

 

Die Auftragnehmerin hält insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zur Vertragspartei. Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, bei Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext bzw. für die Auftragnehmerin uneindeutigen Vorgaben für die Texterstellung behilflich zu sein.

 

5.

 

Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den/die Auftraggeber:in unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der/die Auftraggeber:in hat im Falle einer von der Auftragnehmerin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten; Vergütungsansprüche seitens der Auftragnehmerin erlöschen in diesem Fall in Teilen. Bereits geleistete Arbeit wird vergütet.

 

 

§ 4 Lieferung

 

1.

 

Die Auftragnehmerin ist um strikte Einhaltung festgesetzter Termine bemüht. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden (siehe § 3, Abschnitt 5.)

 

2.

 

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text der Auftragnehmerin zugegangen ist. Auf Wunsch wird die Korrektur bzw. der erstellte Text auch auf einem Speichermedium oder als Ausdruck zugesandt. Die Kosten dafür trägt der/die Auftraggeber:in.

 

3.

 

Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der/Die Auftraggeber:in ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

 

 

§ 5 Rechnung und Zahlungsbedingungen

 

1.

 

Die von der Auftragnehmerin zugesagten Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Nettopreise und gelten zzgl. dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz.

 

2.

 

Bei einem Auftragswert über 1.000,00 Euro netto ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Vorschuss von bis zu 30 Prozent des Gesamtpreises zu verlangen. Bei umfangreichen Aufträgen kann auch eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge vereinbart werden. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden.

 

3.

 

Das Honorar für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht dem/der Auftraggeber:in per E-Mail zu. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist die Rechnungssumme bis zehn Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

 

4. Liefert der/die Auftraggeber:in im Verzug, nur in Teilen oder gar nicht und teilt dies nicht rechtzeitig mit, wird ein Auftragsausfall anteilig berechnet. Eine kostenfreie Absage ist bis vier Wochen vor Termin möglich. Anderfalls fallen gestaffelte Ausfallkosten an. Diese sind vorab von dem/der Auftraggeber:in zu erfragen bzw. von der Auftragnehmerin vorab mitzuteilen.

 

 

§ 6 Vertraulichkeit

 

1.

 

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck der Korrektur bzw. Texterstellung zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit.

 

2.

 

Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber:in kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Auftragnehmerin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.

 

3.

 

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten bzw. erstellten Textes anzufertigen und diese bis nach Ablauf der Einspruchsfrist aufzubewahren. Urheberrechte, Datenschutz und Diskretion bleiben hiervon unberührt.

 

 

§ 7 Haftung des Auftragnehmers

 

1.

 

Ziel des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller von dem/der Auftraggeber:in verursachten Fehler im Ausgangstext. Das bedeutet, dass der Text hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Syntax und Zeichensetzung geprüft wird und dass diese Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den/die Auftraggeber:in nachvollziehbar sind. Der/Die Auftraggeber:in erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung (Generalanweisung) der Korrektorin ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.

 

2.

 

Da stilistische und inhaltliche Überarbeitungen stark vom Sprachgefühl der jeweiligen Lektoin abhängen, verstehen sie sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den/die Auftraggeber:in. Eine Haftung für stilistische Korrekturen und für das Lektorat wird daher ausgeschlossen. Gleichermaßen behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, das Erscheinen des eigenen Namens im Impressum des Werkes in besonderen Fällen zu untersagen.

 

3.

 

Für Fehler haftet die Auftragnehmerin bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Beanstandungen sind von dem/der Auftraggeber:in innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung – in Form von Randkommentaren in der von der Auftragnehmerin bearbeiteten Korrekturversion – geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Ebenso gilt die Höhe des zuvor festgelegten und von dem/der Auftraggeber:in gezahlten Honorars als akzeptiert, wenn es nicht binnen 5 Kalendertagen aus triftigen Gründen angefochten wird. Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen, d. h., es liegt grundsätzlich kein Fixgeschäft (also auch nicht bei einem Expressauftrag von 48 h, 24 h, 12 h oder 6 h) vor, das eine solche Nachbesserungsmöglichkeit verhindern würde. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann oder die Auftragnehmerin sich einer solchen verweigert, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.

 

4.

 

Wird die Leistung der Auftragnehmerin durch den/die Auftraggeber:in nicht beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den/die Auftraggeber:in über. Für von dem/der Auftraggeber:in nachträglich veränderte Texte lehnt die Auftragnehmerin auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.

 

5.

 

Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch die Auftragnehmerin bearbeiteten Texten ist der/die Auftraggeber:in verantwortlich. Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrags rechtlich unzulässige Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der/die Auftraggeber:in in vollem Umfang.

 

6.

 

Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

 

7.

 

Daten des/der Auftraggeber:in (Namen, Adressen usw.) werden von der Auftragnehmerin nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftragnehmerin haftet jedoch nicht für Daten des/der Auftraggeber:in, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.

 

8.

 

Alle Texte werden vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrerTätigkeit für den/die Auftraggeber:in bekannt werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin erfolgt jedoch auf Gefahr des/der Auftraggeber:in. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Absoluten Schutz elektronisch übermittelter Daten und Informationen kann die Auftragnehmerin nicht gewährleisten, da nicht auszuschließen ist, dass sich Unbefugte auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Texte und Daten verschaffen.

 

 

§ 8 Schlussbestimmungen

 

1.

 

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber:in gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Kreuznach.

 

2.

 

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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